- seewärtige Begrenzung des Zollgebiets der Gemeinschaft
- Zollgrenze gegenüber dem Meer (Zollgrenze an der Küste). Dies ist die jeweilige Strandlinie, d.h. die Linie, an der sich ohne den Einfluss ungewöhnlicher Naturgewalten Land und Wasser jeweilig begrenzen. Sie umschließt auch die in das Wasser hinausreichenden Anlagen wie Molen, Dämme, Buhnen, Anliege- und Landebrücken. Leuchttürme gehören als Inseln zum ⇡ Zollgebiet. Die der Küste der Bundesrepublik Deutschland vorgelagerten Inseln gehören zum ⇡ Zollgebiet der EU, mit Ausnahme der Insel Helgoland. Bei Ebbe und Flut rückt die S. entsprechend dem Wasserstand vor oder zurück. Im Fall von Überschwemmungen ist die Strandlinie bei mittlerem Hochwasser maßgebend.
Lexikon der Economics. 2013.